Häufig gestellte Fragen zur Technikmiete
Wie wird die Mietdauer berechnet ?
Du mietest Equipment zum Beispiel von Freitag auf Samstag, dann bedeutet das nur 1 Miettag.
Das Material wird früher benötigt und Du möchtest es z. B. Donnerstag abholen und Samstag zurück liefern? Das bedeutet Mietpreis x 1,5.
Dein Event ist am Samstag? Dann bekommst Du Dein Mietmaterial von Samstag auf Montag zum Faktor 1, da wir aktuell in Folge der Corona Pandemie den Sonntag nicht besetzen können. Du musst Dein Equipment aber unbedingt am Sonntag loswerden? Dann organisieren wir die Sonntagsrückgabe gegen Aufpreis. Dein Mietpreis wird dann von Samstag bis Sonntag mit Faktor 1,5 und von Freitag bis Sonntag mit Faktor 2 berechnet.
Was gibt es bei der Abholung zu beachten ?
Du solltet im Vorfeld mit uns geklärt haben, ob Dein Fahrzeug das passende Transportvolumen für das bestellte Equipment hat.
Leergut oder Vollgut für die Party, Kindersitze, Hutablagen oder Golfbags sollten vorher entladen werden.
Größere Projekte lässt Du am Besten durch uns liefern und aufbauen. In der Regel stellt der Aufbau einer Musikanlage keine Raketenwissenschaft dar und Du erhälst bei Abholung eine kurze Einweisung. Daher ist es wichtig sich an das angegebene Zeitfenster zu halten, sonst hast Du mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Eine Warnung vorab: Verzichtet bitte darauf, an Eurer Hochzeit selbst Equipment auf- und abbauen zu wollen. Ihr wärt das erste Paar bei dem das stressfrei gelingen würde :-).
Was passiert, wenn ich zu spät zur Materialabgabe komme ?
Aufbauen vor der Party macht mehr Spaß, als der Abbau nach der Feier. Daher kann es natürlich passieren, dass Du Dein Rückgabe Zeitfenster verpasst. Bitte rufe uns dann unbedingt an, eventuell können wir das Equipment dennoch annehmen, vorausgesetzt Du schaffst es innerhalb unserer Öffnungszeiten. Verpasst Du unsere Öffnungszeiten und kannst erst am nächsten Tag abgeben, müssen wir leider einen weiteren Miet-Tag berechnen.
Kann ich einen Laptop an die Anlage anschließen ?
Alle Tonanlagen in der Sparte Komplettsets Ton sind standardmäßig mit einem Miniklinkekabel ausgerüstet, somit kannst Du MP3 Player, iPod, Laptop, PC etc. direkt anschließen. Eine Bluetooth Anbindung ist auf Wunsch machbar, aber nicht immer empfehlenswert.
Ich benötige aber keinen Player/Pult bzw. nicht das gesamte Set. Wird es dann billiger ?
Unsere Komplettsets sind sogenannte Set-Angebote und werden vergünstigt angeboten. Einzelgeräte sind teurer und sobald ein Set geändert wird, werden die Einzelmietpreise zugrunde gelegt. Zudem sind meist Player und Pult fest im Case verbaut. Je nach Mietumfang kommen wir Dir aber gerne preislich etwas entgegen.
Ist das Material versichert? Wie ist das Material versichert ?
Da unser Material sich zum Zeitpunkt der Miete in Deinem Besitz befindet, zahlt unsere Versicherung nicht bzw. wird sich im Schadensfall an Dich wenden. Daher sollte bei Beschädigungen immer der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden, um ggfls. über dessen private Haftpflicht (sofern vorhanden) den Schaden regulieren zu können.
Bei größeren Events ist ohnehin eine Veranstaltungshaftpflicht empfehlenswert.
Kleine Beschädigungen kommen bei guten Partys einfach vor (z. B. Lautsprecher durchgejagt, Lampe defekt etc.). Die meisten Beschädigungen lassen sich mit kleinem Aufwand wieder beseitigen, daher halten sich die Kosten im Rahmen. Allerdings solltest Du vermeiden, dass Flüssigkeiten und Getränke dem Equipment zu nahe kommen. Denn selbst, wenn der Schaden für ein ertränktes Mischpult noch finanzierbar wäre, ist die Party an dieser Stelle zu Ende. Dann hilft auch keine Versicherung. Also bitte setze diesbezüglich lieber auf Prävention.
Kann ich mit EC-Karte zahlen ?
Nein, diesbezüglich sind wir altmodisch und sagen: nur Bares ist Wahres.
Neukunden müssen daher bitte das Geld in Bar bei Abholung bereithalten.
Wenn Du öfter bei uns mietet, einigen wir uns gerne auf eine bequeme Zahlung per Rechnung.
Gibt es Rabatt ?
Unsere Preise sind fair, ehrlich und nicht verhandelbar. Wir haben uns was dabei gedacht und behandeln alle Kunden gleich. Der hartnäckige bekommt keinen besseren Preis, wie der zurückhaltende Kunde.
Wie unseriös, wenn auf einmal ein Angebot 10 % günstiger sein kann. Das entspricht nicht unserer DNA.
Ein paar Möglichkeiten ein paar Euro zu sparen, gibt es mit verschiedenen Leistung-Gegenleistung Prinzipien. Du willst z. B. öfter Equipment mieten? Klar, wenn Du gleich mehrere Mietaufträge abschließt, dann haben wir mehr Umsatz mit weniger Aufwand und können natürlich über Ermäßigungen sprechen. Du brauchst als gewerblicher DJ oder Künstler öfter technischen Support? Klar mit Gewerbeschein erhältst Du Zugang zu verschiedenen Netzwerkprogrammen. Ermäßigung für große Mengen? Klar, ob wir Dir 10 oder 100 Bühnenteile zur Abholung bereitstellen, ist ähnlicher Aufwand, aber höherer Umsatz, daher gibt es für bestimmtes Material in gewissen Mengen sogenannte Dry Hire Angebote.
AGB
§ 1 Geltung und Anerkennung
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verleihbedingungen sind für alle
Verträge und sonstigen geschäftlichen Beziehungen mit den Kunden
von Sascha Stamm rechtsverbindlich.
Entgegenstehende Bedingungen wird hiermit ausdrücklich
Widersprochen. Zu anderen Bedingungen als den AGB von Sascha
Stamm kommt ein Vertrag nicht zustande.
Mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag erkennt der Kunde diese
AGB an. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen und mündliche
Abmachungen bedürfen der Schriftform und sind nur verbindlich, wenn
sie von Sascha Stamm schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot, Auftrag und Preise
Mietanträge gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung oder
Unterschrift auf dem Mietvertrag von der Fa. Sascha Stamm als
angenommen.
An schriftliche, vom Kunden angeforderte Angebote sieht sich die Fa.
Sascha Stamm 10 Tage gebunden. Danach besteht seitens des Kunden
kein Anspruch mehr auf die Gewährung der angebotenen Leistung zu
den angebotenen Konditionen.
§ 3 Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist nach dem Ende der Veranstaltung sofort
ohne Abzug in bar fällig. Sollte die Zahlung per Scheck vereinbart
worden sein, so wird dieser stets zahlungshalber angenommen.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Mieter/Veranstalter bis
einschließlich zehn Kalendertage vor dem vereinbarten
Bereitstellungstermin werden keine Kosten seitens der Fa. Sascha
Stamm in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag neun bis einschließlich
drei Tage vor dem vereinbarten Termin gekündigt, werden dem
Vertragspartner 40% des in dem Vertrag ausgewiesenen Mietpreises in
Rechnung gestellt. Ein Absagezeitraum von weniger als 48 Stunden
berechtigt Sascha Stamm zur Berechnung von 80% des Mietpreises.
Der Mieter/Veranstalter trägt alle aus der Vertragsrückabwicklung
entstehenden Kosten, wobei die Geltendmachung weiterer
Schadenersatzansprüche seitens Sascha Stamm ausdrücklich
vorbehalten bleibt.
§ 5 Mängelrügen und Gewährleistung
Mängel an der Anlage müssen vom Mieter/Veranstalter unverzüglich
noch während der Veranstaltung geltend gemacht werden. Werden
Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung
festgestellt, die nicht geltend gemacht wurden, bleibt es dem Vermieter
Sascha Stamm vorbehalten, diese nach der Reparatur in Rechnung zu
stellen.
Für das Gelingen einer Veranstaltung wird jegliche Haftung seitens der
Fa. Sascha Stamm ausgeschlossen. Festgestellte und anerkannte,
wesentliche Mängel an der Anlage werden von Sascha Stamm
umgehend behoben. Sollte eine Mängelbeseitigung während der
Veranstaltung nicht möglich sein, so gewährt Sascha Stamm eine
angemessene Minderung des Mietpreises.
§ 6 Haftung
Der Mieter/Veranstalter haftet während des vereinbarten Mietzeitraumes
für alle an der Anlage aufgetretenen Schäden durch Fremdeinwirkung
oder Fehlbedienung durch Personal des Mieters/Veranstalters, mit
Ausnahme der auf natürlichen Verschleiß beruhenden Ausfälle (Kabel,
usw.). Bei Ausfall von Leuchtmitteln werden die Unkosten zu 50% geteilt
(Mieter bzw. Veranstalter / Vermieter), da kein Nachweis besteht, ob
diese durch Verschleiß oder Fremdeinwirkung zerstört wird.
Die Fa. Sascha Stamm übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und
Personenschäden, gleich welcher Art, während der Veranstaltung sowie
bei Auf- und Abbau. Der Mieter/Veranstalter hat erforderlichenfalls auf
seine Kosten eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Mieter/Veranstalter hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der
Veranstaltung keine Bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen
entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen oder
Versicherungen hat der Mieter/Veranstalter zum Schutz der
Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen bzw. abzuschließen.
Weiterhin garantiert der Mieter/Veranstalter die Einhaltung aller
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (z.B. VDE) für alle Anlagen und
Anschlüsse des Veranstaltungsortes.
Durch kurzfristig aufgetretene Schäden aufgrund höherer Gewalten
(Blitzschlag, Wasserschäden, Unfall, usw.) kann ein verminderter Einsatz
oder gar Ausfall zustande kommen. Hierfür wird keine Haftung seitens
der Fa. Sascha Stamm übernommen.
§7 Steuern und Gebühren
Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der
Mieter/Veranstalter.
Dies gilt insbesondere auch für die Entrichtung der GEMA-Gebühren.
§8 Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist vom Mieter/Veranstalter so rechtzeitig
anzumieten und für den Aufbau der Anlage zur Verfügung zu stellen,
dass eine ordnungsgemäße Kontrolle der Anlage sowie ausreichende
Proben, die die Eigenart des Veranstaltungsortes bedingen, durchgeführt
werden können.
Sollten Helfer vereinbart worden sein, so hat der Mieter/Veranstalter
dafür Sorge zu tragen, dass diese zu den mündlich vereinbarten Zeiten zur
Verfügung stehen. Sollte aus irgendwelchen Gründen die Bereitstellung
der Helfer nicht erfolgen, behält sich die Fa. Sascha Stamm das Recht,
die vereinbarte Anzahl von Helfern auf Kosten des Mieters/Veranstalters
zu stellen (Festpreis 550,-- € zzgl. MwSt. pro Person/Tag) oder den
Mietpreis dementsprechend zu erhöhen (aufgrund unvorhergesehener
Mehrarbeit).
Bei Veranstaltungen hat der Mieter/Veranstalter dafür Sorge zu tragen,
dass die Anlage gegen Diebstahl, Beschädigung, usw. ge- und/oder
versichert ist.
§9 Weitergeltung
Von der möglichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Klauseln im Ganzen unberührt.
§10 Gerichtsstand
Als Gerichtstand gilt das Amtsgericht Wiesbaden als
vereinbart.